Zum 24. Februar wurde die Veröffentlichung des neuen Buchs von Thilo Sarrazin angekündigt. Es heißt "Der neue Tugendterror" und führt die These aus, in Deutschland dürfe man gewisse Dinge nicht sagen. Nun, hat er Recht damit? Das Fazit könnte noch vor Veröffentlichung nicht eindeutiger sein. Wenn selbst der vielgeschmähte konservative Kolummnist Jan Fleischhauer die Freiheit der Rede nicht in Gefahr sieht, dann sieht es schlecht aus für Sarrazin und seine These. Fleischhauer weiss schließlich, wie man einen Shitstorm herbeischreibt, und wie man ihn durchsteht. Doch ist es wirklich so einfach?
Die Frage, in welchen Grenzen der politische und gesellschaftliche Diskurs in Deutschland verläuft, wurde in jüngster Zeit mehrfach gestellt, und Sarrazin bietet hier nur ein Beispiel. Die Äußerungen des damaligen FDP-Parteichefs und Außenministers Westerwelle über eine "römische Dekadenz" boten den Auftakt für eine Reihe von Auseinandersetzungen, in denen im Kampf um Diskurs und Diskurshoheit auch die Rede- und Meinungsfreiheit thematisiert wurde.
Westerwelle war es auch, der die Titelmelodie für diese Auseinandersetzungen lieferte. Mit seinem Ausruf "Das wird man in Deutschland ja noch sagen dürfen!" unterstrich er seine Polemiken zur Gültigkeit eines wirtschaftlichen Leistungsprinzips und stellte somit die These einer empfundenen Einschränkung der Redefreiheit in den Raum. "Man wird ja noch sagen dürfen," ist seither ein Halbsatz, der gern als Kenntlichmachung besonderer Armseligkeit einer rhetorischen Positionierung in der öffentlichen Debatte genutzt wird und gleichzeitig den Umgang mit einer solchen festlegt: Verächtlichmachung.
Pikant daran bleibt, dass Westerwelle "es" eben nicht so ohne weiteres sagen durfte. Damit bleibt auch Unklar, woher obiges Zitat sein höhnisches Potential bezieht. Vielleicht aus einem Gefühl der Überlegenheit heraus, aus dem Triumph. Der Anlass jedenfalls wurde kurzerhand genutzt, um den Mann, der die FDP ein gutes halbes Jahr zuvor zum ihrem besten Wahlergebnis bei einer Bundestagswahl der Geschichte führte, zu stürzen. Es begann die Amtszeit von Nachfolger Rösler sowie der Untergang der Partei. Man ließ Westerwelle sein Büro im Bendlerblock, in das er sich für etwa ein Jahr zurückzog um sich geläutert, mit neuer Brille und staatmännischem Gestus zurück in die Öffentlichkeit zu wagen. Juristisch war die Freiheit der Rede selbstverständlich nie in Gefahr, und diese Behauptung wurde auch nie prominent vertreten. Faktisch wurde aber deutlich, dass bestimmte Äußerungen den Verlust von Macht bedeuten können. So muss man die Frage, ob man denn sagen noch dürfe, positiv beantworten. Ja, aber trage die Konsequenzen, und diese bedeuten deine Demontage. So formuliert es auch Fleischhauer, wenn er schreibt "Nur weil einem eine bestimmte Elite die kalte Schulter zeigt, heißt das noch lange nicht, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet sei.". Fleischhauer, der in der glücklichen Lage ist dass er nicht trotz, sondern wegen seiner Streitbarkeit weiterhin für den Spiegel schreiben darf.
Das ist nun fast 4 Jahre her, die Auseinandersetzung um die Grenzen des Diskurses aber bleibt aktuell. Jüngstes Beispiel ist dabei die leidenschaftliche Debatte über ein vorläufiges Papier zum Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg. Nachdem konservative Kreise zu einer Petition aufgerufen hatten, die eine Korrektur des Arbeitspapiers als Ziel formulierte entzündete sich bundesweit eine hitzige Auseinandersetzung, in welcher sich zwei Lager Indoktrination einerseits und Homophobie andererseits vorwarfen. Sicher ist, dass aus der Petition merklich Ressentiments gegenüber Homosexuellen sprechen. Der Streit polarisierte sich aber in einer Weise, in dem Zwischentöne unmöglich wurden. Im wesentlichen, so schien es, blieben einem zwei Optionen: Entweder man findet den Bildungsplan super, und damit beispielsweise die Vorgabe, Schüler sollten sich fächerübergreifend mit Kultur und Protagonisten der LSBTTIQ-Szene beschäftigen, oder man ist ein homophober Reaktionär. Diese Verengung des Diskurses man den Kolummnisten Matthias Matussek dazu getrieben haben, in einem Artikel den Vorwurf der Homophobie mit deutlicher Sprache als Kampfbegriff zu relativieren. Und wieder war sie da, die Frage: Darf man das?
Während etwa der Journalist Niggemeier es fertig brachte, einerseits die Opferrolle von Matussek zu leugnen und gleichzeitig die Notwendigkeit zu benennen, den Autor mit sozialer Ächtung zu strafen, ohne den Widerspruch zu erkennen, fiel die Reaktion insgesamt erstaunlich aus. Nämlich fast ausschließlich auf die Person Matussek gerichtet, ad hominem, und nicht etwa auf dessen Position (wie immer gibt es Ausnahmen). Aus dieser Stoßrichtung spricht auch Ziel und Anspruch der Kritik: Indem man auf die öffentliche Person Matusseks zielt, betreibt man dessen Demontage. Es geht dabei darum, darüber zu richten was man innerhalb der Grenzen einer ideologisch abgesteckten Diskurs sagen darf. Und was man eben nur außerhalb sagen kann, unter Verstoßenen, als Aussätziger.
Dabei ist der Gegenstand der Auseinandersetzung durchaus interessant. Matussek stellt nämlich eine Frage, die von seiten seiner Kritiker wehement positiv beantwortet wird: Ist man homophob, wenn man aus seinem Wertesystem heraus die Ehe zwischen Mann und Frau als privilegierte Institution betrachtet? Dass Matussek hier nur eine, wenn auch absolut streitbare, relative Aussage getroffen hat, nicht den Homosexuellen selbst, sondern nur dessen institutionalisierte Liebe beurteilt, fand auf eine Bewertung in den Kommentaren keinen Widerhall: Homophobie!
Damit wird der Begriff der Homophobie umgedeutet. Nicht eine Haltung, die zu politischer oder erlebter Diskriminierung Homosexueller führt ist gemeint, sondern ein nicht-konformes Wertesystem, dass eine explizite Bejahung der Gleichheit homosexueller Partnerschaften nicht beinhaltet. Das Manöver ist nicht ohne Auswirkung. Auf diese Weise wird die politische Frage, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft homosexueller Paare mit der Ehe identifiziert werden soll in eine moralische Frage umgedeutet. Damit aber ist jede Kontroverse unmöglich. Entweder Unmensch, oder für uns. Frank Lübberding spricht in diesem Zusammenhang von einer Wiederauflage des Kulturkampfes. In diesem Sinn wird der Begriff der Homophobie zum Instrument zur Durchsetzung politischer Interessen. Widerpruch muss sich nicht inhaltlich, sondern moralischen Angriffen erwehren. Kritik an dieser Praxis ebenfalls.
Wenn Gegenrede wird nicht als ausreichende Reaktion betrachtet wird, wie Strafanzeigen im Fall von Westerwelle wie auch im Fall der Petition zeigen, wird ein Anspruch auf Diskurshoheit deutlich, der totalitäre Züge trägt. Zumindest muss man sich darüber klar sein, dass auch über sozialen Druck bis hin zur Ächtung Macht ausgeübt wird, und dass diese Macht im Zweifel bei einigen wenigen liegt. Wenn auch juristische Angriffe bislang ohne Erfolg blieben, so stellt sich dennoch die Frage, wie man die Hygiene des öffentlichen Diskurses sicherstellen kann, ohne dabei liberale Ansprüche an eine Gesellschaft zu missachten. Dabei kann eine Einsicht sein: Es besteht, wie schon Fleischhauer schreibt, kein Anspruch darauf, unwidersprochen zu bleiben. Und das gilt für alle Beteiligten.
Freisatz
Verschriftlichte Gedanken zu Politik, Medien, Gesellschaft
Sonntag, 16. Februar 2014
Montag, 2. Dezember 2013
Sind wir Wähler zweiter Klasse?
Am vergangenen Mittwoch wurde von den Vorsitzenden der Unionsparteien sowie der SPD ein Koalitionsvertrag unterzeichnet. Auf diese Weise die Richtlinien der Politik einer entsprechenden neuen Regierung bereits vor der Wahl des Bundeskanzlers bekanntzugeben, ist ein gewohntes Ritual im bundesrepublikanischen Politikbetrieb. Ungewöhnlich ist, dass die Sozialdemokraten ihre Unterschrift leisten unter dem Vorbehalt, zunächst ihre Mitglieder darüber befragen zu wollen, ob eine Regierungsbeteiligung unter den ausverhandelten Bedingungen im Interesse der Basis ist. Dieser zusätzliche Schritt wird nun in den letzten Wochen diskutiert.
Intensiver wurde die Auseinandersetzung nach einem TV-Interview, in welchem eine ignorante Marietta Slomka einen angriffslustigen Sigmar Gabriel über die Verfassungsmäßigkeit des Mitgliederentscheids befragte. Dass das Interview ein großes Aufsehen erreichte lag aber nicht an der inhaltlichen kontroverse, wenn auch im Nachhinein von Seiten eines pikierten Journalismus so getan wird, sondern an der Kratzbürstigkeit seiner Teilnehmer, also aus persönlichen, nicht politischen Gründen. Inhaltlich trug es in sofern zur Debatte bei, als das Kommentatoren einen einen Aufhänger, der Leserschaft einen emotionalen Zugang zur Thematik bot. Ohne geht es offenbar nicht. Das Interview war inhaltlich in Ermangelung einer funktionierenden Gesprächsebene wenig erhellend, und die Geschichte wurde auf eine Weise aufgeblasen, die grundsätzliche Fragen über Maßstäbe der Öffentlichkeit zulassen würde, was an dieser Stelle aber nicht passieren soll. Interessant in diesem Kontext war höchstens der konstruierte Antagonismus zwischen Politik und Medien, bei dem Horst Seehofer erst mit einer Beschwerde beim ZDF aufwartete und dann die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender am Sonntag in den Magazinen Berlin direkt sowie Bericht aus Berlin Bezug auf das Gespräch nahmen und mit einem deutlichen Kommentar bedachten. Das Schauspiel ist unwürdig, aber offenbar wurden in Politik wie Medien Befindlichkeiten getroffen.
Was bliebt ist aber die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Mitgliederentscheids. Allein die Frage aber, scheint mir, ist nur schwer nachzuvollziehen. Denn tatsächlich hat ein Koalitionsvertrag mit der Verfassung nichts zu tun. Der Begriff taucht im Grundgesetz nicht auf. Wie die Parteien das Zustandekommen eines solchen Abkommens organisieren, wird von der Verfassung folglich nicht vorgegeben.
Ein Einwurf ist die mit dem Mitgliederentscheid einhergehende Degradierung des Bundestags. Dabei sind die Aufgaben des Parlaments im Grundgesetz klar benannt. Es hat den Kanzler zu wählen, und das wird es aller Voraussicht schon bald tun. Sobald das geschehen ist, schreibt die Verfassung dem Parlament die Kontrolle der Regierung vor, hinzu kommt seine gesetzgebende Kraft. Nähme man die Kritik ernst, so müsste man einen Anspruch der Abgeordneten auf Mitsprache beim Zustandekommen der Regierung konstruieren. Es ist langjähriger parteipolitischer Tradition, dass der koalitionären Regierungsbildung ein Abkommen in Form eines Koalitionsvertrages vorausgeht, indem die Richtlinien der Politik einer neuen Regierung vorweggenommen werden. Die Richtlinienkompetenz, die an dieser Stelle verhandelt wird, liegt aber beim Kanzler! Die Kompetenz, die der Mitgliederentscheid der SPD also einschränkt, ist nicht die des Parlaments, sondern die des erst zu wählenden Regierungschefs. Dies ließe sich sicher kritisieren, jedoch beträfe eine solche Kritik vermutlich jede Form eines Koalitionsvertrags und nicht speziell jene, welche die SPD ins Spiel gebracht hat.
Damit geht auch der Vorwurf fehl, das Nichtmitglied sei nun ein Wähler zweiter Klasse. Vielmehr holt die Parteiführung der SPD eine zusätzliche Legitimation dafür ein, sich an einer Regierung zu beteiligen. Schon dieser Schritt ist nicht notwendig, sondern eher als taktischer Schritt zu werten, der die Verhandlungsposition der SPD während der Koalitionsverhandlungen gestärkt hat. Zudem muss man anerkennen, dass eine Regierungsbeteiligung der SPD parteiinterne Spannungen hervorrufen wird. Pessimisten, die ein schlechtes Wahlergebnis 2017 voraussagen, die um den Verlust weiterer Wählerschichten bangen, können mit diversen historischen Beispielen die Gefahr für den Zusammenhalt der Partei belegen, die von einer Regierungsbeteiligung und einer damit einhergehenden Entfernung der Parteispitze von ihrer Basis ausgeht. Daraus ergeben sich Fragen, die zuallererst SPD-Mitglieder abzuwägen haben, und es macht daher einen gewissen Sinn, dass darüber nun auch genau diese SPD-Mitglieder entscheiden.
Der Bundeskanzler indes wird dann vom Parlament gewählt. Und bitte nicht von der SPD-Basis. Da das wohl auch nicht zu erwarten ist, scheint alles in bester Ordnung.
Was bliebt ist aber die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Mitgliederentscheids. Allein die Frage aber, scheint mir, ist nur schwer nachzuvollziehen. Denn tatsächlich hat ein Koalitionsvertrag mit der Verfassung nichts zu tun. Der Begriff taucht im Grundgesetz nicht auf. Wie die Parteien das Zustandekommen eines solchen Abkommens organisieren, wird von der Verfassung folglich nicht vorgegeben.
Ein Einwurf ist die mit dem Mitgliederentscheid einhergehende Degradierung des Bundestags. Dabei sind die Aufgaben des Parlaments im Grundgesetz klar benannt. Es hat den Kanzler zu wählen, und das wird es aller Voraussicht schon bald tun. Sobald das geschehen ist, schreibt die Verfassung dem Parlament die Kontrolle der Regierung vor, hinzu kommt seine gesetzgebende Kraft. Nähme man die Kritik ernst, so müsste man einen Anspruch der Abgeordneten auf Mitsprache beim Zustandekommen der Regierung konstruieren. Es ist langjähriger parteipolitischer Tradition, dass der koalitionären Regierungsbildung ein Abkommen in Form eines Koalitionsvertrages vorausgeht, indem die Richtlinien der Politik einer neuen Regierung vorweggenommen werden. Die Richtlinienkompetenz, die an dieser Stelle verhandelt wird, liegt aber beim Kanzler! Die Kompetenz, die der Mitgliederentscheid der SPD also einschränkt, ist nicht die des Parlaments, sondern die des erst zu wählenden Regierungschefs. Dies ließe sich sicher kritisieren, jedoch beträfe eine solche Kritik vermutlich jede Form eines Koalitionsvertrags und nicht speziell jene, welche die SPD ins Spiel gebracht hat.
Damit geht auch der Vorwurf fehl, das Nichtmitglied sei nun ein Wähler zweiter Klasse. Vielmehr holt die Parteiführung der SPD eine zusätzliche Legitimation dafür ein, sich an einer Regierung zu beteiligen. Schon dieser Schritt ist nicht notwendig, sondern eher als taktischer Schritt zu werten, der die Verhandlungsposition der SPD während der Koalitionsverhandlungen gestärkt hat. Zudem muss man anerkennen, dass eine Regierungsbeteiligung der SPD parteiinterne Spannungen hervorrufen wird. Pessimisten, die ein schlechtes Wahlergebnis 2017 voraussagen, die um den Verlust weiterer Wählerschichten bangen, können mit diversen historischen Beispielen die Gefahr für den Zusammenhalt der Partei belegen, die von einer Regierungsbeteiligung und einer damit einhergehenden Entfernung der Parteispitze von ihrer Basis ausgeht. Daraus ergeben sich Fragen, die zuallererst SPD-Mitglieder abzuwägen haben, und es macht daher einen gewissen Sinn, dass darüber nun auch genau diese SPD-Mitglieder entscheiden.
Der Bundeskanzler indes wird dann vom Parlament gewählt. Und bitte nicht von der SPD-Basis. Da das wohl auch nicht zu erwarten ist, scheint alles in bester Ordnung.
Sonntag, 28. Juli 2013
Das Finale des Herrenwitzes
Die Fußball-Nationalmannschaft der Frauen ist Europameister. Nach teilweise gruseligem Fußball, einer grotesken Erwartungshaltung und einer sensationellen Steigerung über die Final-Spiele des DFB-Teams erzählt dieser Triumph eine Geschichte von Kampfgeist, Zusammenhalt, Stärke.
Leider ist Frauenfußball derzeit untrennbar auch immer verbunden mit einer naiven Geschlechter-Rivalität. Der unstatthafte Vergleich zum Männerteam ist in der Rezeption des Sports offenbar unvermeidlich, und meinem Eindruck nach wird er gerne in Zusammenhang mit selbstvergewissernder Gehässigkeit angebracht, von Männern ("Das ist ja Kreisklasse") wie Frauen ("Das sollen die Männer erstmal nachmachen"). Beide Reflexe haben irgendwo einen nachvollziehbaren Kern, sind aber unangemessen und sinnlos.
Sind wir als Gesellschaft nicht weiter? Haben wir es wirklich nötig, zwischen den Geschlechtern auf diese Weise eine Frontlinie zu simulieren. Mit diesem Gedanken im Sinn bin ich auf Twitter auf folgende Kommentare gestoßen.
https://twitter.com/CybTom/status/361511199604621314
https://twitter.com/unausrodbar/status/361510024222220288
https://twitter.com/Tom1985/status/361509322557112321
https://twitter.com/guek62/status/361524470126624768
https://twitter.com/TobiasHuch/status/361520635425456129
https://twitter.com/TheRuppert/status/361524999305175042
https://twitter.com/sieratschki/status/361523471710298112
https://twitter.com/sw_ste/status/361519827241811968
https://twitter.com/vertestbelle/status/361516309898469377
https://twitter.com/Konni/status/361513459692748801
Offenbar geht das Problem tiefer. Die Fixierung auf Sexualität und Frauen-Klischees wird hier als Mittel dazu verwendet, Anerkennung zu finden. Mit Erfolg, wie die vielen Reaktionen in Form von Favorisierungen und Retweets zeigen. Während offener Rassismus weitgehend verdrängt ist und nunmehr in subtilerer Gestalt auftritt, bleibt ein deratiger, stumpfer Sexismus offenbar salonfähig, gar anerkannt. Sicher sind ein Paar Beiträge in sozialen Netzwerken von geringer Aussagekraft. Dennoch bilden sie ab, wo diese Gesellschaft herkommt, und dass sie noch einen Weg vor sich hat.
Leider ist Frauenfußball derzeit untrennbar auch immer verbunden mit einer naiven Geschlechter-Rivalität. Der unstatthafte Vergleich zum Männerteam ist in der Rezeption des Sports offenbar unvermeidlich, und meinem Eindruck nach wird er gerne in Zusammenhang mit selbstvergewissernder Gehässigkeit angebracht, von Männern ("Das ist ja Kreisklasse") wie Frauen ("Das sollen die Männer erstmal nachmachen"). Beide Reflexe haben irgendwo einen nachvollziehbaren Kern, sind aber unangemessen und sinnlos.
Sind wir als Gesellschaft nicht weiter? Haben wir es wirklich nötig, zwischen den Geschlechtern auf diese Weise eine Frontlinie zu simulieren. Mit diesem Gedanken im Sinn bin ich auf Twitter auf folgende Kommentare gestoßen.
https://twitter.com/CybTom/status/361511199604621314
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Offenbar geht das Problem tiefer. Die Fixierung auf Sexualität und Frauen-Klischees wird hier als Mittel dazu verwendet, Anerkennung zu finden. Mit Erfolg, wie die vielen Reaktionen in Form von Favorisierungen und Retweets zeigen. Während offener Rassismus weitgehend verdrängt ist und nunmehr in subtilerer Gestalt auftritt, bleibt ein deratiger, stumpfer Sexismus offenbar salonfähig, gar anerkannt. Sicher sind ein Paar Beiträge in sozialen Netzwerken von geringer Aussagekraft. Dennoch bilden sie ab, wo diese Gesellschaft herkommt, und dass sie noch einen Weg vor sich hat.
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